Beschluss des GKR zur Chimäre
Der GKR des KGV Calbe-Schwarz beschließt die Chimäre NP 2 (Judensau) aufgrund des Ablehnungsbescheides der unteren Denkmalbehöde vom 11.6,2020 verhüllt an den ursprünglichen Ort wieder zu installieren.
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Der GKR des KGV Calbe-Schwarz beschließt die Chimäre NP 2 (Judensau) aufgrund des Ablehnungsbescheides der unteren Denkmalbehöde vom 11.6,2020 verhüllt an den ursprünglichen Ort wieder zu installieren.